1. Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechts geschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr des Inhabers Yves Göbel - folgend vereinfachend "Systemgemisch" genannt - erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1. Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind Angebote und telefonische Auskünfte von systemgemisch unverbindlich. Maßgeblich sind jeweils die auf der Webseite von systemgemisch unter www.systemgemisch.de veröffentlichten Angebote und Leistungsbeschreibungen.
2. Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten des Providers kommt mit der Bestätigung der über das Bestellformular bestellten Leistung durch den Provider zustande. Der Besteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Von diesen Geschäftsbedingungen - insgesamt oder teilweise - abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Angebote von Systemgemisch sind stets freibleibend und unverbindlich. Systemgemisch kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
1. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1. Systemgemisch bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem bestellten Tarif.
2. Soweit Systemgemisch entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
3. Systemgemisch ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Systemgemisch - Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
a) Systemgemisch unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
b) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Systemgemisch - Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen undrechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt
die Leistungenanderer Teilnehmer der Systemgemisch - Dienste unberechtigt zu nutzen,
nicht im Vertrag zwischen Systemgemisch und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Systemgemisch - Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern,
einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die Systemgemisch - Dienste unberechtigt zu verbreiten,
Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von Systemgemisch zu verbreiten oder zugänglich zumachen,
Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch vonKindern zum Gegenstand haben.
Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde Systemgemisch entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Systemgemisch-Netz einschlägig sein sollten;
d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
e) Systemgemisch erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
f) nach Abgabe einer Störungsmeldung Systemgemisch die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.
2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 Lit. b) und c) genannten Pflichten, ist Systemgemisch sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. g) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.
4. In den Fällen des Absatzes 1 Lit. c) ist Systemgemisch neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.
5. Der Kunde ist für eine Sicherung seiner Daten (Backup) selbst verantwortlich. Dazu zählen insbesondere die Sicherung seines Postfaches, der Webseiten, etwaiger Datenbanken und seiner Zugangsdaten. Sofern der Anbieter ein Backup der Daten zu eigenen Zwecken pflegt, erwächst daraus keine Garantieerklärung oder ein Rechtsanspruch des Kunden auf eine ordnungsgemäße Durchführung. Gewünschte Rücksicherungen aus dem Datenbestand von systemgemisch sind kostenpflichtig.
1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Systemgemisch - Dienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht Systemgemisch gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von Systemgemisch erfolgt ist, ohne dass? er diese zu vertreten hat.
1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt Systemgemisch dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
2. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
3. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt Systemgemisch sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluss auf der Systemgemisch - Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
1. Gegen die Ansprüche von Systemgemisch kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von Systemgemisch nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
3. Dauert eine Störung der Systemgemisch - Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Systemgemisch - Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
4. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Systemgemisch liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. 10 der AGB.
1. Bei Zahlungsverzug ist Systemgemisch berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Systemgemisch in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Systemgemisch berechtigt, diesen geltend zu machen.
2. Systemgemisch kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, Systemgemisch den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgender Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt Systemgemisch vorbehalten.
Bei der Bereitstellung seiner Dienstleistung geht der Provider davon aus, dass die Dienst im Jahresmittel zu 99,5 % verfügbar ist. Hiervon ausgenommen sind insbesondere Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden eines Dritten, etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Systemgemisch wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
1. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Systemgemisch personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
2. Soweit sich Systemgemisch Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Systemgemisch berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist Systemgemisch im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von Systemgemisch sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
3. Systemgemisch erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und Systemgemisch die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
1. Schadensersatzansprüche außerhalb der Mängelgewährleistung sind sowohl gegenüber Systemgemisch wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen/ Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Dieser haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Schäden aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Systemgemisch haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
3. Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden, die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die
a) durch dieInanspruchnahme von Systemgemisch - Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Systemgemisch,
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Systemgemisch,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von Systemgemisch oder
e) deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Datendurch Systemgemisch nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Systemgemisch oder Dritte, durch die missbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der Systemgemisch - Dienste oder da durch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
5. Systemgemisch haftet nicht für Schaden, die dadurch entstehen, dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die Systemgemisch-Leistungen unterbleiben.
1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von Systemgemisch in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.
2. Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.
3. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von Systemgemisch als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Systemgemisch ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.